Unsere Grabpflege beinhaltet die monatliche Säuberung des Grabes; der Heckenschnitt wird gemacht sobald er nötig ist. Wenn Sie wünschen wird die Saisonbepflanzung zur entsprechenden Zeit gewechselt. In der Regel ist das Wässern der Saisonbepflanzung in unseren Breiten nicht nötig, da wir bei der Auswahl der Pflanzen darauf achten nicht zu durstige Pflanzen zu verwenden. Die Abrechnung der angefallenen Kosten erfolgt zweimal jährlich: einmal nach Erstellung der Sommerbepflanzung und einmal nach Totensonntag.
Bei uns können Sie auch Verträge unter Mitwirkung der Rheinischen Treuhandstelle für Dauergrabpflege abschließen. Friedhofsgärtnerische Leistungen können damit im Voraus über viele Jahre sicher bestellt und bezahlt werden. Sprechen Sie uns einfach darauf an!